1.3.1.Nr.1
§ 1151 Abs. 1 1. Halbsatz ABGB
§ 1151 Abs. 1 2. Halbsatz ABGB
§ 1 Abs. 1 Satz 2 BUAG
§ 4 ASVG
1. Nach § 1151 Abs. 1 1. HS ABGB entsteht ein Dienstvertrag, wenn sich jemand auf eine gewisse Zeit zur Dienstleistung für einen anderen verpflichtet; hingegen liegt nach § 1151 Abs. 1 2. HS ABGB ein Werkvertrag vor, wenn jemand die Herstellung eines Werks gegen Entgelt übernimmt.

