1.2.5.Nr.5
§ 2 UrlG
§ 4 Abs. 5 UrlG
§ 10 Abs. 1 und 3 UrlG
§ 12 UrlG
§ 228 ZPO
1. Während bei freien Dienstverträgen das Fehlen eines Anspruchs auf bezahlten Urlaub nicht unzulässig ist, steht ihm bei Umqualifizierung als echtem Arbeitnehmer ein unabdingbarer Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub im Ausmaß von jährlich 30 Werktagen zu.

