1.2.3.Nr.5
§ 1152 ABGB
MLT Hausbediener
1. Erbringt jemand auf unbestimmte Zeit Dienstleistungen für eine Wohnungseigentumsgemeinschaft, mit der Verpflichtung, regelmäßig, nämlich täglich - wenn auch nach freier Zeiteinteilung - bestimmte Wartungsarbeiten an den Aufzügen vorzunehmen, liegt ein freier Dienstvertrag vor, der kein Dienstvertrag iSd §§ 1151 ff ABGB ist.

