1.1.2.Nr.7
§ 1151 ABGB
1. Sowohl zu den Begriffen Volontär und Praktikant als auch zu den Kriterien der Abgrenzung dieser primär vom Lern- und Ausbildungszweck charakterisierten Vertragsformen von einem Arbeitsverhältnis enthält die stRsp des OGH eine Fülle von Kriterien.

