1.1.2.Nr.4
§ 1151 ABGB
1. Die Anwendung der maßgebenden Kriterien für die Abgrenzung von Volontär- und Praktikantenverhältnissen gegenüber Arbeitsverhältnissen ist eine Frage des Einzelfalls, welche die Zulässigkeit der Revision - von Fällen krasser Fehlbeurteilung abgesehen - nicht rechtfertigt.

