1.1.2.Nr.2
§ 879 ABGB
§ 1151 ABGB
1. Die „Beschäftigung nach beiderseitigem Bedarf - Konsensprinzip“, bei welcher der Arbeitnehmer Beschäftigungsanbote des Dienstgebers nach seinem eigenen Bedarf ablehnen kann, ist bei echten Arbeitsverträgen insoweit unwirksam, als die Vereinbarung Ausmaß und Lage der Arbeitszeit von einem völlig der Willkür des Arbeitgebers überlassenen Anbot abhängig macht.

