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2.3. Fremdüblichkeit

Leitner1. AuflFebruar 2013

Eine zwischen einander Nahestehenden geschlossene Vereinbarung muss nach der stRspr auch einem Fremdvergleich standhalten; eine derartige Vereinbarung wird daher steuerlich nur dann anerkannt, wenn sie zwischen (Familien-)Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre.835835Vgl zB VwGH 24.5.2012, 2009/15/0130 und die im Folgenden angeführten Fundstellen.

Die Prüfung der Fremdüblichkeit hat in zweifacher Form zu erfolgen:836836Vgl auch EStR 2000 Rz 1139.

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