Für die steuerliche Anerkennung eines Vertrages zwischen Nahestehenden müssen grundsätzlich (zumindest) die wesentlichen Vertragsbestandteile mit genügender Deutlichkeit fixiert werden.832 Dabei gehen unklare Vereinbarungen stets zu Lasten dessen, der sich darauf beruft, somit des Steuerpflichtigen. Dieser hat bei unklaren Vertragsgestaltungen in besonderem Maße zu ihrer Aufklärung beizutragen.833

