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2.2. Eindeutiger, klarer und zweifelsfreier Inhalt

Leitner1. AuflFebruar 2013

Für die steuerliche Anerkennung eines Vertrages zwischen Nahestehenden müssen grundsätzlich (zumindest) die wesentlichen Vertragsbestandteile mit genügender Deutlichkeit fixiert werden.832832Der VwGH zählt etwa zu den wesentlichen Punkten eines Mietvertrages die folgenden: Bestandgegenstand, zeitlicher Geltungsbereich des Vertrages, Höhe des Bestandzinses, allfällige Wertsicherungsklausel, Vereinbarung über das Schicksal der Mieterinvestitionen und über die Instandhaltungspflichten, Tragung von Betriebskosten (VwGH 8.9.1992, 87/14/0186); bei einem Werkvertrag müssen Art und Umfang der zu erbringenden Leistung spezifiziert werden ( Doralt/Toifl, EStG1R § 2 Rz 164/1). Dabei gehen unklare Vereinbarungen stets zu Lasten dessen, der sich darauf beruft, somit des Steuerpflichtigen. Dieser hat bei unklaren Vertragsgestaltungen in besonderem Maße zu ihrer Aufklärung beizutragen.833833 Doralt/Toifl, EStG15 § 2 Rz 163.

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