Die in der steuerrechtlichen Diskussion vorherrschende Gegenüberstellung von Innenund Außentheorie hat ihre Wurzeln im Wesentlichen in der bereits im (deutschen) zivilrechtlichen Schrifttum des frühen zwanzigsten Jahrhunderts aufgeworfenen Frage, wie die Ausübung eines subjektiven Rechts gleichzeitig ein Missbrauch dieses Rechts sein kann, somit im Versuch der Auflösung des scheinbaren Widerspruchs, dass die Ausübung eines Rechts unzulässig sein kann.659

