Subventionen der öffentlichen Hand sind zweckgebundene Zuwendungen nach dem Austauschprinzip. Um die Förderung zu erhalten, muss sich der Unternehmer zu einem <i>Pilgermair/Pülzl/Kühbacher</i>, Forschungsförderung im Steuerrecht und in der Privatwirtschaftsverwaltung (2014), Seite 97 Seite 97
im öffentlichen Interesse gelegenen und dem Förderungszweck entsprechenden Verhalten verpflichten.