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IV. Auftragsforschung

Pilgermair/Pülzl/Kühbacher1. AuflSeptember 2014

Gem § 108c EStG kann eine Forschungsprämie nicht nur für eigenbetriebliche Forschung, sondern auch für in Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung in Anspruch genommen werden (§ 108c Abs 2 Z 2 EStG). Eine steuerliche Begünstigung der Auftragsforschung wurde erstmals mit dem Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005190190Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005 (vormals: Wirtschafts- und Wachstumsbeschäftigungsgesetz; WuBG 2005), BGBl I 2005/103. eingeführt, um diese auch Klein- und Mittelbetrieben (KMU) zugänglich zu machen. Da KMU idR über keine eigene F&E-Abteilung verfügen, sind sie in verstärktem Ausmaß auf Auftragsforschung angewiesen. Um sicherzustellen, dass in erster Linie KMU in den Genuss dieser hoheitlichen Förderung der Auftragsforschung kommen, wurden

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die für eine Prämienbegünstigung infrage kommenden Aufwendungen bzw. Ausgaben nach oben hin mit € 100.000 gedeckelt.

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