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8. Verfahren

Pilgermair/Pülzl/Kühbacher1. AuflSeptember 2014

Für die Anforderung und Erstellung von Gutachten der FFG gelten folgende verfahrensrechtliche Bestimmungen:

8.1. Allgemeine Grundsätze

8.1.1. Elektronisches FFG-Verfahren

Gutachten der FFG (Jahresgutachten oder Projektgutachten) sind ausnahmslos elektronisch anzufordern. Das dafür errichtete FFG-Portal mit den Eingabemasken ist nur über den Authentifizierungsprovider FinanzOnline erreichbar.172172Vgl oben die Punkte A.III.4.1. (Jahresgutachten) und A.III.5.1. (Projektgutachten).

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