Will der Steuerpflichtige in einem bestimmten Wirtschaftsjahr eine Forschungsprämie nach § 108c EStG in Anspruch nehmen, so hat er dafür zwingend ein Jahresgutachten der FFG einzuholen (vgl § 108c Abs 7 f EStG). Seite 53
Will der Steuerpflichtige in einem bestimmten Wirtschaftsjahr eine Forschungsprämie nach § 108c EStG in Anspruch nehmen, so hat er dafür zwingend ein Jahresgutachten der FFG einzuholen (vgl § 108c Abs 7 f EStG). Seite 53
