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3. Bemessungsgrundlage

Pilgermair/Pülzl/Kühbacher1. AuflSeptember 2014

3.1. Prämienrelevante Aufwendungen

Da es sich bei der Prämienbegünstigung des § 108c EStG um eine steuerliche Vergünstigung handelt,8181Siehe oben Punkt A.I.1.3. und 1.4. dürfen grundsätzlich auch nur steuerlich abzugsfähige Aufwendungen bzw. Ausgaben in der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie berücksichtigt werden. F&E-Aufwendungen/Ausgaben müssen daher durch den Betrieb veranlasst sein (§ 4 Abs 4 EStG). Demnach sind zB nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen und Luxustangenten von Dienstfahrzeugen der F&E-Mitarbeiter aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden; einer steuerlichen Abschreibungsdauer, die nicht mit der unternehmensrechtlichen Nutzungsdauer korrespondiert, ist gleichermaßen Rechnung zu tragen.

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