Die Forschungsprämie ist durch betragsmäßige Erklärung der Forschungsaufwendungen in einer Beilage zur Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung (amtlicher Vordruck E 108c) geltend zu machen und somit unmittelbarer Bestandteil der Abgabenerklärung.
Daraus folgt, dass auf die Forschungsprämie alle einschlägigen Verfahrensgrundsätze der BAO anzuwenden sind, insb somit

