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3. Verfahrensrechtliche Grundsätze

Pilgermair/Pülzl/Kühbacher1. AuflSeptember 2014

Die Forschungsprämie ist durch betragsmäßige Erklärung der Forschungsaufwendungen in einer Beilage zur Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung (amtlicher Vordruck E 108c) geltend zu machen und somit unmittelbarer Bestandteil der Abgabenerklärung.

Daraus folgt, dass auf die Forschungsprämie alle einschlägigen Verfahrensgrundsätze der BAO anzuwenden sind, insb somit

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