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Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft – GBK/GAW-Gesetz

Heidinger/Kasper2. AuflApril 2014

(BGBl 1979/108, zuletzt geändert durch das BG BGBl I 2013/107)

Gleichbehandlungskommission

§ 1. (1) Beim Bundeskanzleramt ist eine Gleichbehandlungskommission (GBK) einzurichten.

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