In westlichen Rechtsordnungen besteht heute Konsens über das Prinzip normativer Gleichheit der Menschen. So bestehen in völkerrechtlichen wie in nationalen Menschenrechtskatalogen zahlreiche Schutzvorschriften, die diesem Prinzip Rechnung tragen. Konkretisiert werden diese allgemeinen Grundsätze in verschiedenen Diskriminierungsverboten und speziellen Antidiskriminierungsgesetzen, die es in allen entwickelten Rechtskulturen gibt.709 Im Lichte dieser Rechtsentwicklung ist auch das Antidiskriminierungsrecht der EU zu sehen.

