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15.5. Abgabenrechtliche Folgen der Auflösung (Ludwig)

Ludwig3. AuflApril 2022

15.5.1. Allgemeines

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Bei der Auflösung der Privatstiftung geht die Stiftung als Steuersubjekt unter, und das Vermögen wird an den oder die Letztbegünstigten verteilt. Steuerlich wird die Verteilung des Restvermögens wie eine Zuwendung an den oder die Letztbegünstigten behandelt. Aus steuerlicher Sicht ist zwischen den Konsequenzen bei der aufzulösenden Stiftung und bei dem bzw den Letztbegünstigten sowie verkehrsteuerlichen Konsequenzen16301630Dazu zB Puchinger, Widerruf einer Privatstiftung – Verkehrsteuerliche Belastung durch das Schenkungsmeldegesetz 2008, ZfS 2008, 4 ff. zu unterscheiden. Besonderheiten bestehen beim Widerruf, wenn das Vermögen zurück an den Stifter übertragen wird.

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