vorheriges Dokument
nächstes Dokument

13.1. Allgemeines (Arnold)

Arnold3. AuflApril 2022

13/1
Eine Privatstiftung muss über einen nach außen gerichteten Zweck verfügen, der sich typischerweise in der Begünstigtenregelung niederschlägt. Hat eine Privatstiftung keine Begünstigten, kann sie grundsätzlich auch nicht in das Firmenbuch eingetragen werden bzw stellt der Wegfall sämtlicher Begünstigten einen Auflösungsgrund dar.12861286Vgl OLG Innsbruck 29.5.1996, 3 R 110/96, RdW 1996, 406; das bloße Ruhen einer Begünstigtenstellung während einer Thesaurierungsphase widerspricht allerdings typischerweise nicht dem Stiftungszweck, N. Arnold, ecolex 2000, 877 (878) Fn 12.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!