vorheriges Dokument
nächstes Dokument

12.1. Allgemeines (Ludwig)

Ludwig3. AuflApril 2022

12/1
Die Privatstiftung unterliegt als juristische Person des privaten Rechts der Körperschaftsteuer. Da eine Privatstiftung ihren Sitz zwingend im Inland haben muss,10801080Vgl § 1 Abs 1 PSG. ist sie unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs 2 Z 1 KStG).10811081Ungeachtet dessen kann der Ort der tatsächlichen Geschäftsführung im Ausland gelegen sein, sodass Österreich aufgrund eines allenfalls anzuwendenden DBA nicht als Ansässigkeitsstaat iSd DBA gesehen wird. Hat die Privatstiftung ihren Ort der Geschäftsleitung im Ausland, ist sie doppelt ansässig10821082Gem § 15 Abs 1 PSG müssen mindestens zwei Mitglieder des Stiftungsvorstandes ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU oder im EWR haben. und unterliegt regelmäßig auch im Ausland der unbeschränkten Steuerpflicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!