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5.1. Stiftungs- und zivilrechtlich (Arnold)

Arnold3. AuflApril 2022

5.1.1. Zuwendungen anlässlich der Errichtung

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Das Mindestvermögen bei Errichtung einer Privatstiftung (sowohl unter Lebenden als auch von Todes wegen) beträgt EUR 70.000,–. Zu diesem und zur Gründungsprüfung siehe bereits Rz 2/15 ff.

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