Arnold in Arnold/Ludwig (Hrsg), Stiftungshandbuch3 (2022) 5.1. Stiftungs- und zivilrechtlich Rz 5/15/1
Das Mindestvermögen bei Errichtung einer Privatstiftung (sowohl unter Lebenden als auch von Todes wegen) beträgt EUR 70.000,–. Zu diesem und zur Gründungsprüfung siehe bereits Rz 2/15 ff.