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2.10. Name (Arnold)

Arnold3. AuflApril 2022

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Der Name der Privatstiftung muss sich vom Namen aller anderen im Firmenbuch eingetragenen Privatstiftungen deutlich unterscheiden. Die Unterscheidbarkeit gilt für alle (österreichweit) im Firmenbuch eingetragenen Privatstiftungen und nicht bloß für jene, deren Sitz in derselben Gemeinde liegt.295295OLG Wien 31.8.2004, 28 R 136/04g, GeS 2004, 477 [Anm N. Arnold]. Darüber hinaus muss er das Wort „Privatstiftung“ enthalten. Eine Abkürzung des Wortes „Privatstiftung“ ist nicht zulässig. Irrelevant ist hingegen, ob sich das Wort „Privatstiftung“ am Beginn, innerhalb oder am Ende

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des Namens der Privatstiftung befindet. Das Wort „Familienstiftung“ reicht nicht aus, um diesen Voraussetzungen zu entsprechen.

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