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2.4. Bestellung des ersten Stiftungsvorstands (Arnold)

Arnold3. AuflApril 2022

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Der erste Stiftungsvorstand wird von dem bzw den Stiftern bestellt.234234Sofern diese nicht vorgenommen wurde und nicht mehr vorgenommen werden kann, gegebenenfalls von einem vom Gericht bestellten Stiftungskurator. Die Bestellung der Mitglieder des ersten Stiftungsvorstands erfolgt häufig in der Stiftungsurkunde (dh in Form des Notariatsaktes). Zwingend erforderlich ist dies nicht. Die Bestellung ist dem

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Firmenbuchgericht vielmehr in öffentlich beglaubigter Form nachzuweisen (§ 15 Abs 5 2. Satz PSG). Es ist daher ausreichend, wenn die Stifter in einer gesonderten, öffentlich beglaubigten Beschlussfassung die Mitglieder des ersten Stiftungsvorstands bestellen.

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