Im Jahre 1993 wurde in Österreich die neue Rechtsform der Privatstiftung geschaffen, da die übrigen gesetzlich geregelten Stiftungsformen den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens und den typischen Zielsetzungen von Stiftern nicht gerecht wurden. So halten auch die Gesetzesmaterialien6 fest, dass das (bisherige) Stiftungsrecht – vor allem aufgrund der Einschränkung auf gemeinnützige oder mildtätige Stiftungszwecke – nicht den üblichen Intentionen von Stiftern (insb auf Versorgung der Familienangehörigen) entspräche. Daneben stehe das österreichische Stiftungsrecht in einem Konkurrenzverhältnis zu den Rechtsordnungen in vergleichbaren Staaten. Vor allem der Vermögensabfluss in liechtensteinische Stiftungen solle hintangehalten werden. Darüber hinaus hoffte der Gesetzgeber, einen Anreiz zu schaffen, dass ausländisches Vermögen auf österreichische Stiftungen übertragen bzw repatriiert wird.7
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