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4. Steuerneutralität beim EU-/EWR-Anteilstausch nach § 5 Abs 1 Z 3 UmgrStG

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

Anteilstausch

Rückwirkungsfiktion

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Der steuerneutrale Anteilstausch auf Ebene der Gesellschafter setzt neben einer Verschmelzung nach § 1 Abs 1 UmgrStG auch die Steuerverstrickung des übertragenen Gesellschaftsvermögens gem § 1 Abs 2 UmgrStG voraus.418418 Kofler, UmgrStG2 § 5 Rz 71; Zöchling in Wundsam/Zöchling/Huber/Khun, UmgrStG4 § 5 Rz 21. § 5 Abs 1 Z 3 UmgrStG kann als Durchbrechung des Erfordernisses einer Steuerverstrickung gem § 1 Abs 2 UmgrStG verstanden werden, womit im Falle einer Export-Verschmelzung die Aufdeckung der stillen Reserven der Anteilsinhaber unterbunden werden kann.419419 Hügel, Grenzüberschreitende und nationale Verschmelzungen im Steuerrecht § 5 Rz 28; Zöchling in Wundsam/Zöchling/Huber/Khun, UmgrStG4 § 5 Rz 22. Abs 1 Z 3 UmgrStG bezieht sich jedoch in seinem Anwendungsbereich nur auf § 5 Abs 1 Z 1 UmgrStG und nicht auf den ganzen § 5 UmgrStG, weshalb dadurch nur die Identitäts- und Rückwirkungsfiktion der Z 1 für qualifizierte Anteilsinhaber für anwendbar erklärt wird.420420 Kofler, UmgrStG2 § 5 Rz 71.

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