Rückwirkungsfiktion
Unternehmensgruppe
Erst seit dem BudBG 2007 wird die steuerrechtliche Rückwirkung des Anteilserwerbes bzw auch auf Anteilsinhaberebene angeordnet, wobei der maßgebliche Zeitpunkt der Verschmelzung für die Anteilsinhaber mit dem auf den Verschmelzungsstichtag folgenden Tag festgelegt wird.399 Die Schaffung einer ausdrücklichen Rückwirkungsregelung hat beispielsweise Auswirkungen auf den Gewinnrealisierungzeitpunkt (iZm §§ 5 Abs 1 Z 4, Z 5 und 6 Abs 3 UmgrStG), auf den Bewertungsstichtag (iZm §§ 5 Abs 5, Abs 7 Z 1 und Z 2 UmgrStG und § 31 EStG aF), auf Besitzfristen (iZm internationalen Schachtelbeteiligungen) und auch auf die rückwirkende Feststellung einer finanziellen Verbindung gem § 9 Abs 4 KStG bei der Gruppenbildung.400 In der Praxis hat die Rückwirkungsfiktion besondere Bedeutung für die steuerrechtliche Unternehmensgruppe, da dadurch die rückwirkende Gruppenbildung mit gruppenfremden Gesellschaften anlässlich einer Verschmelzung ermöglicht wird.401
