vorheriges Dokument
nächstes Dokument

8. Einschränkung des Verlustabzugs beim Mantelkauf nach § 4 Z 2 UmgrStG

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

Mantelkauf

Verlustabzug

21
Der Verlustabzug steht ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit der Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht mehr gegeben ist (§ 8 Abs 4 Z 2 lit c KStG). Voraussetzungen für die Anwendung des Mantelkauftatbestandes ist das kumulative Vorliegen der drei genannten Strukturänderungen:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte