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1. Übergang des Verlustabzugs – Überblick

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

Gesamtrechtsnachfolge

Verlustabzug

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Bei Verschmelzungen ist strittig, ob das Recht auf Verlustabzug (§ 18 Abs 6 u 7 EStG iVm § 8 Abs4 KStG) der Gesamtrechtsnachfolge nach § 19 BAO unterliegt. Die Rechtsprechung bejaht dies jedenfalls für die erbrechtliche Gesamtrechtsnachfolge.306306VfGH 5. 3. 1988, G 248/87; VwGH 18. 1. 1994, 90/14/0095; Dalbauer, RdW 2009, 112 (112 f). Dies wird von der Literatur zum Teil auch für den Verlustübergang bei Umgründungen unter (gesellschaftsrechtlicher) Gesamtrechtsnachfolge vertreten,307307 Hügel, Grenzüberschreitende und nationale Verschmelzungen im Steuerrecht § 3 Rz 24 u § 4 Rz 18 ff; ebenso noch Walter, Umgründungssteuerrecht 2013 Rz 105 f; Bruckner in Wiesner/Hirschler/Mayr, HB Umgründungen Art I Verschmelzung Steuerrecht § 4 Rz 5; Wolf/Silberbauer, taxlex 2006, 117 (117 ff). während die Verwaltungspraxis dies unter Hinweis auf die Höchstpersönlichkeit des Verlustabzugs verneint.308308KStR 2013 Rz 992; UmgrStR 2013 Rz 399. § 4 UmgrStG sieht in diesem Zusammenhang jedenfalls eine von § 19 BAO unabhängige, eigenständige umgründungssteuerliche Bestimmung, die das Schicksal vortragsfähiger Verluste iSd § 18 Abs 6 EStG iVm § 8 Abs 4 Z 2 KStG der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung iS eines objektbezogenen Verlustvortragsübergangs regelt.309309 Kofler, UmgrStG2 § 4 Rz 2; Bruckner in Wiesner/Hirschler/Mayr, HB Umgründungen Art I Verschmelzung Steuerrecht § 4 Rz 6 f.

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