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9. Einlagen gemäß § 4 Abs 12 EStG

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

Einlagen

Rückwirkungsfiktion

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Eine Einlage iSd § 8 Abs 1 KStG stellt nach dem Willen des Gesetzgebers eine von außen zugeführte Vermögenszuwendung durch die Anteilsinhaber an ihre Gesellschaft dar, während es sich bei der Einlagenrückzahlung um den contrarius actus handelt.274274 Bruckner in Wiesner/Hirschler/Mayr, HB Umgründungen Art I Verschmelzung Steuerrecht § 3 Rz 103; Hügel, Grenzüberschreitende und nationale Verschmelzungen im Steuerrecht § 3 Rz 114. Seit 1996 bestehen ausdrückliche und klarstellende Regelungen für die Einlagenrückzahlung aus Körperschaften in § 4 Abs 12 EStG, womit die Steuerneutralität einer solchen Rückzahlung sichergestellt werden soll.275275 Kofler, UmgrStG2 § 3 Rz 131. Nach der Verwaltungspraxis ist für die Beurteilung des Vorliegens von Einlagenrückzahlungen das Kriterium der Außenfinanzierung auch bei Verschmelzungen maßgeblich.276276UmgrStR 2013 Rz 367 mit Verweis auf Erlass des BMF vom 31. 3. 1998, Z 06 0257/1-IV/6/98; Bruckner in Wiesner/Hirschler/Mayr, HB Umgründungen Art I Verschmelzung Steuerrecht § 3 Rz 109. Daher ist für die Beurteilung einer Einlagenrückzahlung nicht etwa die gesellschaftsrechtliche Form, sondern der Umstand der tasächlichen Rückzahlung von Einlagen entscheidend.277277 Bruckner in Wiesner/Hirschler/Mayr, HB Umgründungen Art I Verschmelzung Steuerrecht § 3 Rz 107. Der Einlagenbegriff wird dabei von § 4 Abs 12 Z 1 EStG taxativ umschrieben und deren Evidenthaltung mittels enstprechender (Sub-)Konten durch § 4 Abs 12 Z 3 EStG sichergestellt.278278UmgrStR 2013 Rz 363. § 4 Abs 12 Z 2 EStG erster Fall nimmt Rückzahlungen anlässlich einer Kapitalherabsetzung innerhalb einer zehnjährigen Sperrfrist nach einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln vom Einlagenrückzahlungtatbestand aus.279279 Kofler, UmgrStG2 § 3 Rz 132. Der zweite Fall der Z 2 nimmt Beträge von der Steuerneurtalität iSd § 4 Abs 12 EStG aus, die aufgrund einer Umgründung iSd UmgrStG „die Eigenschaft einer Gewinnrücklage oder eines Bilanzgewinnes verloren haben“.280280 Kofler, UmgrStG2 § 3 Rz 132. § 4 Abs 12 Z 3 EStG ordnet wiederum die laufende Führung eines Evidenzkontos für den Nachweis der Einlagen an.281281 Kofler, UmgrStG2 § 3 Rz 132. Weiters ergänzt § 4 Abs 12 Z 3 EStG auch § 2 Abs 4 UmgrStG, wonach Einlagen und deren Rückzahlung nach dem Verschmelzungsstichtag nicht von der umgründungssteuerrechtlichen Rückwirkungsfiktion erfasst sind, dahin gehend, dass solche Einlagen bzw Einlagenrückzahlungen dementsprechend auch im Evidenzkonto der übertragenden Gesellschaft aufzunehmen sind.282282 Kofler, UmgrStG2 § 3 Rz 132; UmgrStR 2013 Rz 112 f.

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