Belegschaftsvertreter sind, wie soeben dargestellt, in verschiedener Art und Weise in den Ablauf von Verschmelzungsprozessen miteingebunden; da jedes Betriebsratsmitglied aber auch subjektive Interessen als Arbeitnehmer und politisches Organ der Belegschaft verfolgt, ist es in praktischer Hinsicht von erheblicher Relevanz, für einen reibungslosen Informationsfluss und Ablauf eines Verschmelzungsprojekts zu bedenken, welche Auswirkungen die geplante Verschmelzung auf die Betriebsratsmitglieder und ihre Mandate hat.

