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1. Überblick über die Regelungsebenen (Individualvereinbarung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen)

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

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Die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers aus seinem Dienstverhältnis werden ganz generell auf drei Ebenen geregelt: Sie ergeben sich aus der Zusammenschau von (i) Individualvereinbarung, (ii) Betriebsvereinbarungen (nachstehend kurz „BV“) und (iii) Kollektivverträgen (nachstehend kurz „KV“).

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