vorheriges Dokument
nächstes Dokument

B. Voraussetzungen und Umfang eines Betriebsübergangs

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

1
Sowohl die Rechtsprechung als auch die Literatur sind sich – dies auch unter Rekurs auf die Regierungsvorlage55RV 1077 BlgNR 18. GP 11; vgl RIS-Justiz RS0123105, insbesondere OGH 3. 3. 2008, 9 ObA 73/07m; Wagnest, Die Haftung bei Übergang eines Unternehmens oder Betriebes 82. – jedenfalls einig darüber, dass das AVRAG als lex specialis gegenüber den Rechtsfolgen zur Gesamtrechtsnachfolge (vgl dazu VI. B 1)66RIS-Justiz RS0123105; wenig aufschlussreich ist es daher, wenn der OGH in 8 ObA 31/07b vom 28. 4. 2008 ausführt, dass das AVRAG lediglich „deklaratorischen Charakter“ habe. zu werten ist und daher die Schutzbestimmungen der §§ 3 ff AVRAG auch im Zusammenhang mit Verschmelzungsvorgängen77RIS-Justiz RS0118708. anwendbar sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte