Umtauschverhältnis
Verwässerungsschutz
Die Frage der Bewertung der Gesellschaften, die miteinander verschmolzen werden, ist nicht nur für den Schutz der Gläubiger (Stichwort „positiver Verkehrswert“, siehe schon oben A Rz 12) relevant, sondern auch für den Schutz der Anteilsinhaber der Gesellschaften. Für die Anteilsinhaber spielt die Bewertung dort eine zentrale Rolle, wo es um die angemessene Festlegung des Umtauschverhältnisses, allfälliger barer Zuzahlungen und einer allfälligen Barabfindung geht (Verwässerungsschutz) (vgl dazu III. G Rz 2).
