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10. Abgabenrecht

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

Abgabenrecht

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Abgabenrechtliche Rechte und Pflichten der übertragenden Gesellschaft gehen mit Vollzug der Verschmelzung gem § 19 Abs 1 BAO auf die übernehmende Gesellschaft über (vgl ausführlich IX.).284284Vgl Szep in Jabornegg/Strasser, AktG5 § 225a Rz 14 mwN, wonach davon bereits entstandene Abgabenschulden ebenso wie Haftungsschulden und verfahrensrechtliche Positionen betroffen sind. Vgl auch Wallentin/Bruckmüller in Wiesner/Hirschler/Mayer, HB Umgründungen Q4 Rz 298, wonach zivilrechtliche Gesamtrechtsnachfolgetatbestände nach § 19 Abs 1 BAO auch abgabenrechtlich Gesamtrechtsnachfolge bewirken.

To-dos nach Wirksamwerden der Verschmelzung

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