Verschmelzungsvertrag
Verschmelzungsvertrag Bei der Verschmelzung durch Neugründung ist die Satzung der neuen Gesellschaft zwingender Bestandteil des Verschmelzungsvertrags (§ 233 Abs 2 Satz 1 AktG); neben der Aufnahme des Textes direkt in den Verschmelzungsvertrag ist auch denkbar, die Satzung dem Verschmelzungsvertrag als Beilage anzuschließen.1022
