vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3. Formale Anforderungen

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

5
Der Verschmelzungsbericht ist schriftlich zu erstatten.456456 Schindler/Brix in Straube, WrK GmbHG § 100 Rz 3. Schriftlichkeit bedeutet Unterschriftlichkeit (§ 886 ABGB).457457Vgl Kalss in Doralt/Nowotny/Kalss, AktG2 § 220a Rz 3; allgemein Gratzl in Handbuch zur Aktiengesellschaft 8 Rz 22. Umstritten ist, ob damit eine Unterfertigung in vertretungsbefugter Zahl oder durch alle Mitglieder des Vertretungsorgans gemeint ist. Die herrschende und uE zutreffende Auffassung lässt eine Unterfertigung der Vorstandsmitglieder respektive der Geschäftsführer in vertretungsbefugter Anzahl ausreichen; die Unterschrift jedes Einzelmitglieds ist nicht notwendig.458458Vgl Kalss, VSU2 § 220a AktG Rz 7; Warto in Gruber/Harrer, GmbHG § 100 Rz 7; BGH 21. 5. 2007, II ZR 266/04, NZG 2007, 714 (716); Stratz in Schmitt/Hörtnagl/Stratz, UmwG · UmwStG6 § 8 Rz 7; Marsch-Barner in Kallmeyer, UmwG5 § 8 Rz 3; aA Szep in Jabornegg/Strasser, AktG5 § 220a Rz 2; so auch für die Spaltung Napokoj, Praxishandbuch Spaltung 62; offen Grünwald in Wiesner/Hirschler/Mayr, HB Umgründungen Art I Verschmelzung Unternehmensrecht Rz 56. Für die Beschlussfassung innerhalb des Vertretungsorgans ist grundsätzlich, dh mangels abweichender Regelung in Satzung und Gesellschaftsvertrag oder einer allfälligen Geschäftsordnung, nur die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen geboten.459459 Kalss, VSU2 § 220a AktG Rz 7; Marsch-Barner in Kallmeyer, UmwG5 § 8 Rz 3; Warto in Gruber/Harrer, GmbHG § 100 Rz 7; aA Szep in Jabornegg/Strasser, AktG5 § 2 Rz 2; Grünwald in Wiesner/Hirschler/Mayr, HB Umgründungen Art I Verschmelzung Unternehmensrecht Rz 56. UE ist es auch nicht erforderlich, im Firmenbuchverfahren einen Nachweis der ordnungsgemäß erfolgten Willensbildung innerhalb von Vorstand oder Geschäftsführung zu führen, da es für die Rechtswirksamkeit des Berichts auf die außenwirksame Abgabe der (Wissens-)Erklärung ankommt. Abweichendes könnte für den Fall gelten, dass diesbezüglich begründete Zweifel bestehen. Im Einzelfall kann eine Vorabstimmung mit dem Firmenbuchgericht sinnvoll sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte