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2. Bedeutung und Rechtsnatur

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

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Der Verschmelzungsvertrag bildet die Grundlage jeder Verschmelzung. Sein Mindestinhalt, im Besonderen die Übertragung des gesamten Vermögens der übertragenden Gesellschaft gegen die Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft, ergibt sich aus § 220 Abs 2 AktG (vgl Rz 22). Im Übrigen obliegt der Inhalt des Vertrags der privatautonomen Rechtsgestaltung durch die verschmelzungsbeteiligten Rechtsträger. Der Verschmelzungsvertrag ist nicht einseitig einem bestimmten Vertragstypus zuzurechnen, sondern vereint die Elemente verschiedener Vertragskategorien.55 Drygala in Lutter ( Bayer/Vetter), UmwG5 § 4 Rz 3; Simon in KölnerKomm UmwG § 4 Rz 4; Kalss, VSU2 § 220 AktG Rz 4; Szep in Jabornegg/Strasser, AktG5 § 220 Rz 4. Der Vertrag ist sowohl körperschaftlicher Organisationsakt,66 Hügel, Verschmelzung und Einbringung 159 f; Drygala in Lutter ( Bayer/Vetter), UmwG5 § 4 Rz 4. gerichtet auf die Neuordnung der verschmelzungsbeteiligten Gesellschaften sowie auf die Änderung der Rechtsverhält

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nisse der Anteilseigner,77 Kraft in KölnerKomm AktG2 § 340 Rz 7; Drygala in Lutter ( Bayer/Vetter), UmwG5 § 4 Rz 4; s auch Kalss, VSU2 § 220 AktG Rz 4; Schindler/Brix in Straube, WrK GmbHG § 96 Rz 15. als auch schuldrechtliches Rechtsgeschäft. Soweit dem keine gesellschaftsrechtlichen Regelungen entgegenstehen, finden daher die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen des ABGB entsprechend Anwendung.88Vgl R. Fries, Handbuch der Verschmelzungen, Umwandlungen und Vermögensübertragungen 13; Marsch-Barner in Kallmeyer, UmwG5 § 4 Rz 3 ff. Der Vertrag begründet ein gegenseitiges Zielschuldverhältnis zwischen den beteiligten Rechtsträgern und verpflichtet diese einerseits zur Durchführung der Verschmelzung und andererseits (gegenüber den Anteilsinhabern der übertragenden Gesellschaft) zur Anteilsgewährung sowie gegebenenfalls zur Leistung barer Zuzahlungen.99 Marsch-Barner in Kallmeyer, UmwG5 § 4 Rz 2. Soweit der Verschmelzungsvertrag die Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft begünstigt (Anteilsgewährung/Leistung barer Zuzahlungen), liegt ein Vertrag zugunsten Dritter vor.1010 Marsch-Barner in Kallmeyer, UmwG5 § 4 Rz 3; den Anteilsinhabern steht aber kein Anspruch auf Erfüllung des Verschmelzungsvertrags zu; aA Kraft in KölnerKomm AktG2 § 340 Rz 10. Abhängig von seinem fakultativen Inhalt (siehe dazu: Rz 81) kann der Verschmelzungsvertrag auch weitere Wesensmerkmale eines Vertrags zugunsten Dritter aufweisen (zB Gestaltungen zugunsten von Arbeitnehmern und/oder Gläubigern).1111 Hügel, Verschmelzung und Einbringung 158; Kalss, VSU2 § 220 AktG Rz 4. Darüber hinaus ist der Verschmelzungsvertrag gemeinsam mit dem Verschmelzungsbericht des Vorstands (vgl V. C), den Prüfungsberichten der Verschmelzungsprüfer und des Aufsichtsrats ein wesentliches Element der Vorabinformation der beteiligten Gesellschafter.1212 Grünwald in Wiesner/Hirschler/Mayr, HB Umgründungen Art I Verschmelzung Unternehmensrecht Rz 18; Kalss, VSU2 § 220 AktG Rz 6. Dingliche Wirkung entfaltet der Vertrag nicht. Er ist allerdings unabdingbare Voraussetzung der Firmenbucheintragung und damit für das Wirksamwerden der Verschmelzung. Er bildet daher die Grundlage für die Gesamtrechtsnachfolge, führt diese aber nicht selbst herbei.

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