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Verschmelzung: Praxisleitfaden, Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein
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1. Allgemeines
Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein
1. Aufl
Dezember 2014
Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein
, Praxisleitfaden Verschmelzung (2014) Rz 1
1
Gem § 220 Abs 1 AktG haben die Vorstände (Geschäftsführer) der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften einen Verschmelzungsvertrag abzuschließen oder einen schriftlichen Entwurf (vgl Rz 14) aufzustellen.
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