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II. Maßnahmenbeschwerde

Lechner-Hartlieb/Sembacher/Urban1. AuflNovember 2013

Die Maßnahmenbeschwerde (§ 283 BAO) an das Verwaltungsgericht steht demjenigen offen, der durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Abgabenbehörden in seinen Rechten verletzt wurde.

Die belangte Behörde ist Partei im Verfahren über eine Maßnahmenbeschwerde (§ 283 Abs 6 BAO).

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