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I. Grundsätzliches vorangestellt

Lechner-Hartlieb/Sembacher/Urban1. AuflNovember 2013

Nach Art 130 Abs 1 B-VG erkennen die Verwaltungsgerichte über

Beschwerden gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit (Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG, Bescheidbeschwerden);Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (Art 130 Abs 1 Z 2 B-VG, Maßnahmenbeschwerden);

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