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II. Grundlagen und Handhabung der tabellarischen Darstellung

Lechner-Hartlieb/Sembacher/Urban1. AuflNovember 2013

1. Allgemeines

In der Folge werden zum einen die derzeit erstinstanzlichen, zum anderen die zukünftigen in den Materiengesetzen des Bundes2222Soweit in einem Landesgesetz mit Zustimmung des Bundes die Zuständigkeit des BVwG begründet wurde, ist dieses Landesgesetz - beschränkt auf diese Zuständigkeit - ebenfalls in die Tabelle aufgenommen worden. Das Fehlen einer gewissen Anzahl an Bundesgesetzen beruht ua darauf, dass zum Stichtag 30. 9. 2013 einige erforderliche Anpassungen von Gesetzen, die Berufungsmöglichkeiten bzw Instanzenzüge regeln, noch nicht erfolgt sind (zB des - eine Bestimmung über Berufungen enthaltenden - Immissionsschutzgesetzes-Luft). enthaltenen Zuständigkeiten von Verwaltungsbehörden und daran anknüpfend die Instanzenzüge (betreffend die Rechtslage bis 31. 12. 2013) bzw die Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte (betreffend die Rechtslage ab 1. 1. 2014) dargestellt. Damit werden iW die Beschwerdegegenstände iSd Art 130 Abs 1 B-VG sowie iSd Art 130 Abs 2 Z 2 und 3 B-VG erfasst. Auf die Möglichkeit der Erhebung von Beschwerden iSd Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG gegen schlicht-hoheitliches Verwaltungshandeln wird iZm dem jeweiligen Materiengesetz gesondert hingewiesen.

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