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Die Bedeutung von finanzbehördlichen Rechtsauskünften im Bereich der Konzernbesteuerung (Ehrke-Rabel)

Ehrke-Rabel2. AuflMai 2014

Gliederung

 

I.

Einleitung

483

II.

Die finanzbehördliche Auskunft – Begriffsbestimmung

483

III.

Nicht bescheidförmliche Auskünfte

484

 

1.

Die besonderen Auskunftspflichten der Abgabenbehörde

484

 

2.

Die allgemeine Auskunftspflicht nach dem Auskunftspflichtgesetz

485

 

3.

Form der Anfrage und der Auskunftserteilung

485

 

4.

Die Rechtsqualität von finanzbehördlichen Auskünften

486

 

5.

Bindungswirkung von finanzbehördlichen Auskünften nach dem Grundsatz von Treu und Glauben

487

  

5.1.

Begriffsbestimmung

487

  

5.2.

Anwendungsvoraussetzungen des Grundsatzes von Treu und Glauben bei finanzbehördlichen Auskünften

487

   

5.2.1.

Vorbemerkung

487

   

5.2.2.

Sachverhaltsidentität

488

   

5.2.3.

Auskunft vonseiten der sachlich und örtlich zuständigen Behörde

488

   

5.2.4.

Nicht offensichtlich unrichtige Auskunft

489

   

5.2.5.

Dispositionen im Vertrauen auf die Richtigkeit der Auskunft

489

   

5.2.6.

Vorliegen eines Vertrauensschadens

490

  

5.3.

Die Durchsetzung des Grundsatzes von Treu und Glauben

490

   

5.3.1.

Vorbemerkung

490

   

5.3.2.

Die Durchsetzung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Wege der Nachsicht

490

   

5.3.3.

Die Durchsetzung des Grundsatzes von Treu und Glauben bei Ermessensentscheidungen

491

   

5.3.4.

Ergebnis 1: Der Grundsatz von Treu und Glauben begründet einen Anspruch auf das Erfüllungsinteresse

492

   

5.3.5.

Ergebnis 2: Der Grundsatz von Treu und Glauben begründet nur einen Anspruch auf das negative Interesse

494

   

5.3.6.

Conclusio

498

IV.

Der verbindliche Auskunftsbescheid

498

 

1.

Vorbemerkung

498

 

2.

Gegenstand des Auskunftsbescheides

498

 

3.

Antragslegitimation

499

 

4.

Form und Inhalt des Antrages

499

 

5.

Zuständiges Finanzamt

500

 

6.

Inhalt des Auskunftsbescheides

500

 

7.

Bindungswirkung des Auskunftsbescheides

501

 

8.

Abänderung und Zurücknahme des Auskunftsbescheides

503

 

9.

Verwaltungskostenbeitrag

503

V.

Verständigungen über Verrechnungspreise (Advance Pricing Agreements)

504

 

1.

Begriffsbestimmung und Arten von Verständigungen

504

 

2.

Rechtsgrundlagen

505

Seite 481

 

3.

Verfahren

506

 

4.

Konsequenzen für Österreich

507

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