Angabe:
Herr Mayer ist als Gesellschafter mit einer Beteiligung von 5 % an der Rosenstatter AG beteiligt. In einer Fachzeitschrift für Gesellschaftsrecht liest er einen Beitrag über die Vorteile von Vorzugsaktien und beschließt, seine Aktien in Vorzugsaktien umwandeln zu lassen. Dafür leistet er eine einmalige Zuzahlung iHv 34.000 €. Da er ein Fachmann für Gesellschaftsrecht ist, wird er außerdem unentgeltlich als Berater der Geschäftsführung tätig, wofür er seine gesamte Freizeit opfert. Im Rahmen dieser Beratung erkennt Herr Mayer zusätzliche Gewinnmöglichkeiten, die sich aus der Beteiligung an osteuropäischen Gesellschaften ergeben würden. Da die Rosenstatter AG über keine überschüssige Liquidität verfügt, gewährt Herr Mayer der Rosenstatter AG mit Darlehensvertrag vom 18.2.2012 ein zinsloses Darlehen iHv 100.000 € mit einer Laufzeit von fünf Jahren.

