Angabe:
Der Landwirt Egon Huber beschließt aufgrund seines Alters, seine Landwirtschaft seinem Sohn Herbert zur weiteren Bewirtschaftung zu übergeben. Der Vertrag wird am 17.2.2012 unterzeichnet. Zu dieser Landwirtschaft gehören zwei inländische Grundstücke A und B. Der Einheitswert von Grundstück A beträgt 80.000 € und der Verkehrswert 300.000 €. Der Einheitswert von Grundstück B beträgt 45.000 € und der Verkehrswert 260.000 €. Außerdem übergibt er noch ein drittes Grundstück C, das nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird. Der Einheitswert von Grundstück C beträgt 20.000 € und der Verkehrswert 90.000 €. Egon überträgt diese drei Grundstücke gegen ein Ausgedinge im Wert von 200.000 €. Am 27.3.2012 wird dieser Sachverhalt im Grundbuch eingetragen.

