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11. Beispiel: Gewinnfreibetrag gem § 10 EStG

Bertl2. AuflSeptember 2013

Angabe:

An der ABC & Co OG ist der Gesellschafter A zu 40 % und die Gesellschafter B und C zu jeweils 30 % beteiligt. D ist reiner Arbeitsgesellschafter.

Der steuerliche Gewinn der OG beträgt (vor Berücksichtigung des Arbeitsgesellschafters) € 340.000. Die Mitunternehmerschaft hat begünstigte Wirtschaftsgüter um € 25.000 angeschafft (deren AfA im steuerlichen Gewinn der OG bereits berücksichtigt ist).

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