Der Einzelunternehmer Schuster betreibt einen Getränkefachhandel. 2013 beträgt der durch einen Betriebsvermögensvergleich gem § 4 Abs 1 EStG ermittelte vorläufige Gewinn des Gewerbebetriebes € 100.000. Bei der Berechnung wurden Gewinne bzw Verluste aus Grundstücksveräußerungen vorerst noch nicht berücksichtigt.