Lindmayr, Handbuch zur Arbeitszeit4 (2013) Rz 481481
§ 30. (1) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes treten für dessen Geltungsbereich alle mit den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes in Widerspruch stehenden Vorschriften, soweit sie noch in Geltung stehen und soweit § 32 nicht anderes bestimmt, außer Kraft. Insbesondere verlieren ihre Wirksamkeit: