Fassadenerneuerung mit Wärmedämmung zählt zu den auf zehn Jahre abzusetzenden Instandsetzungsaufwendungen
UFS Wien 29.09.2011 RV/0134-W/11
SWK 8/2012, 410
Sind Modernisierungsmaßnahmen eine „Verbesserung“? Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand