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EStG 1988 § 28 Abs 2

Scherff60. AuflDezember 2012

721
Fassadenerneuerung mit Wärmedämmung zählt zu den auf zehn Jahre abzusetzenden Instandsetzungsaufwendungen

UFS Wien 29.09.2011 RV/0134-W/11
SWK 8/2012, 410

722
Sind Modernisierungsmaßnahmen eine „Verbesserung“? Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand

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