Für das Vorliegen einer zukünftigen Vermietungstätigkeit nach fremdfinziertem Gebäudeerwerb ist die ernsthafte Vermietungsabsicht erforderlich
UFS Wien 06.12.2011 RV/0725-W/07
Hilber Klaus, AFS 17/2012
Mietvertrag zwischen Eheleuten nach Schenkung des Mietobjekts an den Ehepartner