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2. Verwendung von in Österreich beglaubigten Dokumenten im Ausland

Kisser1. AuflAugust 2013

2.1 Allgemeines

Für die Anerkennung von Beglaubigungen durch österreichische Gerichte, Notare und Verwaltungsbehörden im Ausland sind das jeweils anwendbare Recht und die bereits oben unter Pkt B.1 dargestellten bi- und multilateralen Verträge maßgeblich. Welche Bedingungen zu erfüllen sind, kann in der Praxis bei ausländischen Rechtsanwälten in Erfahrung gebracht werden.

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